Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand Jänner 2022

Winkler Mühle GmbH, Mühlenstraße 1 3671 Marbach/Donau

1. Allgemeines – Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot – Angebotsunterlagen

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet worden sind.

Mit der Bestellung der Ware (telefonisch oder schriftlich) erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

Unsere Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Unsere Preise gelten je nach Vereinbarung ab Werk oder geliefert frei Haus. Die Liefergrenze bei Palettenware ist die Bordsteinkante, bei einer losen Anlieferung mittels Silo-LKW ist es die Kupplung am Pelletslager.

Soweit zwischen den Vertragsparteien nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung der Ware innerhalb 14 Tagen ab Zeitpunkt der Rechnungslegung per Überweisung auf das angegebene Bankkonto.

4. Lieferzeit – Lieferbedingungen

Die Lieferung von Holzpellets erfolgt in speziellen Silo-LKW mit folgender technischer Ausstattung:

  • Einblasschlauch mit einer Länge von mindestens 40 m
  • On-Bord-Wiegesystem

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit dem Silo-LKW zu erreichen ist. Die Zufahrtswege müssen für einen LKW mit einem Maximalgewicht von 28 Tonnen zugelassen und geeignet sein. In der Regel sind eine Straßenbreite von 2,90 Metern und eine Durchfahrtshöhe von 4,10 Metern erforderlich.

Mit Bestellung bestätigt der Käufer, dass er über ein geeignetes Lager zur Abnahme der Ware verfügt, der sich in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und allen gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Hierzu zählen insbesondere:

  • Vorhandensein eines 230 V Anschlusses für die Staubabsaugung
  • das Vorhandensein einer funktionstüchtigen und bestimmungsgerechten Prallmatte (wird auch bei Pellets-Gewebesilos dringend empfohlen)
  • regelmäßige Überprüfungen und Instandhaltung des Pelletslagerraums
  • geerdete Befülll- und Abluftstutzen
  • eine ausreichende Be- und Entlüftung des Lagerraums
  • eine Zugänglichkeit des Lagerraums für etwaige Sichtprüfungen
  • ein ganzjährig trockener Lagerraum
  • ein Lagerraum, der so beschaffen ist, dass er dem Befülldruck standhält
  • staubdichte Türen- und Einstiegsluken
  • keine Elektroinstallationen im Lagerraum

Für die Eignung der zu befüllenden Anlage und des Behältnisses haftet der Kunde. Die für die Befüllung der Heizanlage relevanten Bedienungshinweise des jeweiligen Heizkesselherstellers sind vom Betreiber der Heizungsanlage oder dessen Vertreter zu beachten.

Falls der Lagerraum und die Befülleinheit nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Lieferung zu verweigern. Hierzu gehört auch die regelmäßige Entleerung und Reinigung des Pelletslagers (regelmäßige Sichtprüfung je nach Pelletsverbrauch).

Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede Person aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.

5. Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Wird die Vorbehaltsware bei dem Kunden mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir an der neuen Sache das Eigentum im Verhältnis der Menge der von uns gelieferten Ware zu der nicht in unserem Eigentum stehenden Sache, mit der unsere Ware vermischt, vermengt oder verbunden wurde.

Bei Zugriffen Dritte auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet uns dafür der Kunde.

6. Datenschutz

Im Umgang mit den personenbezogenen Daten unserer Kunden und Geschäftspartner richten wir uns nach den Vorgaben der europäischen Richtlinie DS-GVO sowie des deutschen Datenschutzrechts. Die Datenschutzerklärung auf unserer Website enthält hierzu alle relevanten Informationen, insbesondere zur Art der Verarbeitung, der Speicherung und Löschung personenbezogener Daten sowie Hinweise auf die Rechte der Betroffenen.